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   VG Augsburg, 26.03.2019 - Au 8 K 18.1922   

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VG Augsburg, 26.03.2019 - Au 8 K 18.1922 (https://dejure.org/2019,12189)
VG Augsburg, Entscheidung vom 26.03.2019 - Au 8 K 18.1922 (https://dejure.org/2019,12189)
VG Augsburg, Entscheidung vom 26. März 2019 - Au 8 K 18.1922 (https://dejure.org/2019,12189)
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  • BVerwG, 26.02.1974 - I C 31.72

    Demonstration in amerikanischen Wohngebieten - Art. 2 Abs. 2, 104 Abs. 2 GG,

    Auszug aus VG Augsburg, 26.03.2019 - Au 8 K 18.1922
    Aus der Natur der polizeilichen Gefahrenabwehr ergibt sich, dass die Erforderlichkeit einer Maßnahme nicht danach zu beurteilen ist, wie sich die Sachlage später - vielleicht nach eingehender Beweisaufnahme - darstellt, sondern auf der Grundlage der im Zeitpunkt des polizeilichen Einschreitens zur Verfügung stehenden Erkenntnismöglichkeiten, die für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der erforderlichen Gefahrenprognose maßgeblich sind (BVerwG, U.v. 26.2.1974 - I C 31.72 - juris Rn. 38; BayVGH, B.v. 2.7.2014 - 10 C 12.2728 - juris Rn. 40).
  • BVerwG, 16.05.2013 - 8 C 14.12

    Äquivalenzgebot; Amtshaftung; Dauerverwaltungsakt; Dienstleistung;

    Auszug aus VG Augsburg, 26.03.2019 - Au 8 K 18.1922
    Diese Stigmatisierung muss Außenwirkung erlangt haben und noch in der Gegenwart andauern (BVerwG, U.v. 16.5.2013 - 8 C 14.12 - juris Rn. 25).
  • VGH Bayern, 02.07.2014 - 10 C 12.2728

    Zur Frage einer Verpflichtung von Fußgängern, auf ihren Vorrang gegenüber

    Auszug aus VG Augsburg, 26.03.2019 - Au 8 K 18.1922
    Aus der Natur der polizeilichen Gefahrenabwehr ergibt sich, dass die Erforderlichkeit einer Maßnahme nicht danach zu beurteilen ist, wie sich die Sachlage später - vielleicht nach eingehender Beweisaufnahme - darstellt, sondern auf der Grundlage der im Zeitpunkt des polizeilichen Einschreitens zur Verfügung stehenden Erkenntnismöglichkeiten, die für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der erforderlichen Gefahrenprognose maßgeblich sind (BVerwG, U.v. 26.2.1974 - I C 31.72 - juris Rn. 38; BayVGH, B.v. 2.7.2014 - 10 C 12.2728 - juris Rn. 40).
  • VGH Bayern, 02.12.1991 - 21 B 90.1066

    Verwaltungsrechtsweg bei präventivpolizeilichen Maßnahmen bei Zulässigkeit der

    Auszug aus VG Augsburg, 26.03.2019 - Au 8 K 18.1922
    Die bei verständiger Würdigung der erkennbaren Umstände bestehende Anscheinsgefahr steht einer objektiven Gefahr gleich und rechtfertigt ein polizeiliches Einschreiten (vgl. BayVGH, U.v. 2.12.1991 - 21 B 90.1066 - juris Rn. 54).
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